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Mietbedingungen Saison 2025
der
Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt)
Version: 07.07.2024
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Mit ihrer schriftlichen und/oder telefonischen Reiseanmeldung bieten Sie der Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) den Abschluss eines Mietvertrages (Buchung) an. Der verbindliche Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird.
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Der Feriengast verpflichtet sich, mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung des Ferienparks (Parkordnung).
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Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung des Mietpreises von € 200,00 an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist von 10 Tagen zu setzen und zu erklären, dass wir danach die Erfüllung des Vertrages ablehnen, um eine anderweitige Vermietung vorzunehmen, sobald wir die Erfüllung des Vertrages wegen des Verzuges schriftlich abgelehnt haben. Für die Ablehnung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Insoweit wird für die Wirksamkeit der Ablehnungserklärung auf den Zugang verzichtet.
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Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Ferienhauses nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Grundstückes und der Außenanlagen einschließlich der Spielanlagen der Ferienpark Tennenbronn GmbH.
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Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt (Homepage des Ferienparks) angegeben maximalen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung hat die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
Haustiere werden nur dann zugelassen, wenn diese im Mietangebot aufgeführt sind und wir nicht schriftlich widersprechen. Die Haftung für die Tiere liegt beim Mieter. -
Die angegebenen Mietpreise sind im Normallfall Wochenpreise pro Wohneinheit. Es gelten die auf der Homepage des Ferienparks angegebenen allgemeinen Konditionen. Nebenkosten, insbesondere die Verbrauchskosten für Müll, Strom, Gas und eine evtl. Kurtaxe sind neben der Miete gesondert vor Abreise vom Mieter an die Ferienpark Tennenbronn GmbH zu zahlen.
Nur bei „All Inclusive Angeboten“ sind die Kosten für Müll, Strom und Gas im Mietpreis enthalten. -
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung geltend machen. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Mietpreises, mindestens jedoch € 25,00, ab 44. Tag vor Reiseantritt 50% und bei Nichtantritt 100% des Mietpreises. Entscheidend für das Datum der Rücktrittserklärung ist der Poststempel des Absende Tages.
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Reist der Mieter ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Mietzeit zu zahlen, soweit das Ferienhaus nicht anderweitig zum gleichen Preis vermietet wird. Dies gilt nicht, wenn eine Vermietung schuldhaft unterlassen wird. Die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Objektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.
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Die in den allgemeinen Konditionen genannte Kaution ist vom Mieter am Anreisetag vor Aushändigung der Schlüssel an den Mitarbeiter des Ferienparks zu entrichten. Diese Kaution wird am Abreisetag nach Begleichung der Nebenkosten dem Mieter wieder zurückerstattet. Die Höhe der Kaution ist in den allgemeinen Konditionen des Ferienparks enthalten und beträgt 250.00 € (Saison 2025).
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Die einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 12,00 € (Saison 2025) pro Buchung ist vom Mieter zusammen mit der Restzahlung des Mietpreises zu entrichten. Erfolgen Terminumbuchungen oder Ersatzvermietung werden dem Mieter Buchungsgebühren in Höhe von € 25,00 (Saison 2025) berechnet.
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Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Der Mieter haftet für alle Schäden und Beschädigungen die im Zeitraum seiner Nutzung entstanden sind. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden, auch unverschuldete, unverzüglich der Verwaltung des Ferienparks anzuzeigen.
Ins besonders haftet der Mieter für alle entstehenden Kosten bei Verlust des Hausschlüssels. Sollten Schäden erst nach Abreise des Mieters durch Mitarbeiter des Ferienparks festgestellt werden ist die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) befugt die Kosten für die Beseitigung der Schäden und Beschädigungen dem Mieter auch nach Abreise in Rechnung zu stellen. Empfohlen wird zur Abdeckung des Risikos der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. -
Bei Nutzung des Internets durch den Mieter sind die rechtlichen Belange (Urheberrechtschutz) z.B. beim Download von Werken aus dem Internet, Musik, Dokumente etc. zu beachten. Bei Verstößen z.B. Download urheberrechtlich geschützter Werke ist mit Kosten und einer Strafe durch den Eigner der Schutzrechte zu rechnen. Die Ferienpark Tennenbronn GmbH wird nach Kenntnis einer Verletzung die Kontaktdaten des Mieters an den Eigner der Schutzrechte (in der Regel dessen rechtlichem Vertreter) zur weiteren Verfolgung weiterleiten.
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Einige Bereiche im Ferienpark ins besonders die Bereiche zur Müllentsorgung in der Nähe der Verwaltung werden, zur Minimierung einer missbräuchlichen Nutzung, Video überwacht. Die Aufnahmen werden innerhalb einer Woche gelöscht.
Ausnahme: Aufnahmen die einen Mißbrauch zeigen werden zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung archiviert.
Video Überwachungen im Bereich der Ferienhäuser finden nicht statt. -
Die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Objekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss hat. Die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) haftet für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt.
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Die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der Ferienparkanlagen entstehen. Sie haftet ebenfalls nicht für Verletzungen bei der Nutzung der Geräte auf den Spielflächen soweit die Verletzungen nicht durch schadhafte Geräte verursacht wurden.
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Etwaige Ansprüche gegen die Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber der Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt) geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.
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Erfüllungsort ist der Sitz der Tennenbronner Ferienhaus Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt).
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Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
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Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.